ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN DER NMQ HOLDING BV

Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2022


INHALT

Kapitel I: Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Dienstleistungen

Kapitel II: Zusätzliche Bedingungen für ICT-Dienstleistungen

Kapitel III: Personalverstärkungsdienste


KAPITEL I: Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Dienstleistungen

KLAUSEL 1 - DEFINITIONEN

  • Die folgenden Definitionen werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet:

Verbundene Unternehmen: jedes Unternehmen oder jede juristische Person, die als Tochtergesellschaft (auf Niederländisch: "dochtermaatschappij") im Sinne von Artikel 2:24a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ("DCC") und/oder als Konzerngesellschaft (auf Niederländisch: "groepsmaatschappij") im Sinne von Artikel 2:24b DCC eingestuft ist.

Anspruch(e): bezeichnet jeden Anspruch oder jedes Verfahren jeglicher Art (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Anspruch wegen Fahrlässigkeit).

Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die NMQ einen Auftrag erteilt oder der NMQ ein Angebot unterbreitet oder mit der NMQ einen Vertrag in irgendeiner Form abschließt oder abgeschlossen hat.

Vertrauliche Informationen: sind alle Informationen und Materialien (einschließlich Kundenmitteilungen und Liefergegenstände), die von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei weitergegeben werden (sei es schriftlich, mündlich, grafisch, elektronisch oder in anderer Form) und die als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind (oder unter Umständen weitergegeben werden, die vernünftigerweise darauf hindeuten, dass es sich um vertrauliche oder geschützte Informationen handelt), oder die, wenn sie mündlich oder in anderer immaterieller Form oder in einer nicht so gekennzeichneten Form weitergegeben werden, zum Zeitpunkt dieser Weitergabe als vertraulich gekennzeichnet sind. Als vertrauliche Informationen gelten auch alle nicht öffentlichen Informationen, die sich auf das Geschäft einer Partei beziehen. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem (a) Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Ideen, Erfindungen, Verfahren, Techniken, Algorithmen, Programme (sowohl in Quell- als auch in Objektcodeform), Hardware, Geräte, Entwürfe, Schemata, Zeichnungen, Formeln, Daten, Pläne, Strategien und Prognosen sowie (b) technische, ingenieurtechnische, fertigungstechnische, produktbezogene, marketingbezogene, wartungsbezogene, finanzielle, personelle und sonstige Informationen und Materialien des Offenlegenden und seiner Mitarbeiter, Berater, Investoren, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, Lieferanten, Verkäufer, Kunden, Unternehmen und sonstigen Personen und Einrichtungen.

Vertrag(e): alle schriftlichen (auch per E-Mail), mündlichen oder stillschweigenden Vereinbarungen, die zwischen NMQ und einem Auftraggeber geschlossen werden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Leistungsbeschreibungen, Arbeitsaufträge und/oder fortlaufende Leistungsverträge (auf Niederländisch: "duurovereenkomsten");

Verantwortlicher: ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

Leistungen: alle Leistungen oder sonstigen Materialien, die von NMQ für einen Kunden in Bezug auf die (Erbringung von) Dienstleistungen oder als Teil davon erstellt oder bereitgestellt werden.

Dokumentation: bezeichnet das Betriebshandbuch und die Benutzeranweisungen für jede von NMQ an den Kunden gelieferte Software, die entweder in der Software, in separaten Büchern oder auf anderen Medien enthalten sind.

Fehler: bedeutet eine wesentliche Nichterfüllung der von NMQ schriftlich angegebenen funktionellen oder technischen Spezifikationen und, im Falle von maßgeschneiderter Software und Websites, der zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbarten funktionellen oder technischen Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn der Kunde ihn nachweisen kann und wenn er reproduzierbar ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen.

Gute Industriepraxis: bedeutet die Ausübung desjenigen Maßes an Geschicklichkeit, Sorgfalt, Umsicht und Voraussicht, das vernünftigerweise und gewöhnlich von einem vernünftig ausgebildeten und erfahrenen Betreiber erwartet werden kann, der mit der Erbringung von Dienstleistungen der gleichen Art wie die Dienstleistungen beschäftigt ist.

Geistiges Eigentum: bezeichnet jegliches geistiges Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Vertragsdokumente und Honorarvereinbarungen für Dienstleistungen, Zusatzvereinbarungen, Änderungsaufträge, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Urheberrechte, Patente, Erfindungen, Entdeckungen, Verfahren, Methoden, Formulierungen, Theorien, Ideen, Techniken, Know-how, Forschung und Entwicklung, Strategien, Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, Prototypen, Computersoftware, Quellcode, Hypertext Markup Language und zugehörige Materialien und Dokumentationen.

Leiharbeitskräfte: Mitarbeiter von NMQ, die vorübergehend an den Kunden ausgeliehen werden, um unter der Leitung, Kontrolle und Verantwortung des Kunden gemäß dem Vertrag zu arbeiten.

Verluste: bezeichnet alle Verluste, Ansprüche, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die in irgendeiner Weise mit der Erfüllung eines Vertrags oder der Dienstleistungen zusammenhängen oder daraus entstehen.

NMQ: die nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung: NMQ Holding B.V. (eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer: 61704814) sowie alle ihre (zukünftigen) verbundenen Unternehmen.

NMQ-Mitarbeiter: bezeichnet jeden von NMQ beschäftigten Mitarbeiter oder Partner, der dem Kunden gemäß dem Vertrag vorgestellt wurde.

Personenbezogene Daten: sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Verarbeiter: bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet.

Auftrag: jede Form der (mündlichen oder schriftlichen) Anfrage eines Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen.

Abordnung: bezeichnet die (Dauer der) Ausführung von Arbeiten durch ausgeliehenes Personal.

Dienstleistungen: bezeichnet den Umfang der von NMQ erbrachten oder ausgeführten Dienstleistungen, Arbeitsaktivitäten und/oder Leistungen.

Personalverstärkungsleistungen: bedeutet die Bereitstellung eines oder mehrerer NMQ-Mitarbeiter mit den im Vertrag und/oder der geltenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualifikationen und Fachkenntnissen durch NMQ an den Kunden, um für den Kunden in einer Personalverstärkungsfunktion zu arbeiten;

Leistungsbeschreibung(en): ist die (sowohl vom Kunden als auch von NMQ erstellte und genehmigte) Dokumentation, in der die angeforderten Dienstleistungen im Einzelnen aufgeführt sind und die, soweit zutreffend, unter anderem den Projektumfang, den Zeitplan, die verschiedenen von den Parteien durchzuführenden Projektaktivitäten und -aufgaben, die zu erbringenden Leistungen, den Preis und die Bezahlung für die Dienstleistungen, die Abnahmeverfahren und -kriterien sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten der Parteien festlegt.

Geschäftstag: bezeichnet einen Zeitraum von acht Stunden an einem beliebigen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.

KLAUSEL 2. ANWENDBARKEIT

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen einem Kunden und NMQ - einschließlich (aber beschränkt auf) Angebote, Offerten, Bestellungen und alle (zukünftigen, zusätzlichen, nachfolgenden oder erneuerten) Verträge - es sei denn, die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist durch zwingende Gesetze, Vorschriften oder schriftliche Vereinbarungen ausgeschlossen oder eingeschränkt.
  • Die Annahme eines Angebots, die Übermittlung einer Bestellung und/oder der Abschluss eines Vertrags mit NMQ bedeutet, dass der Kunde die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, und schließt auch die Anwendung aller von diesem Kunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
  • Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von NMQ ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden, und auch dann nur für die betreffenden Verträge.

KLAUSEL 3. ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

  • Alle Angebote, Offerten oder Vorschläge, die NMQ einem Kunden unterbreitet oder ausstellt, sind unverbindlich und freibleibend.
  • Es steht NMQ jederzeit frei, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ein Auftrag von NMQ angenommen wird, auch wenn ein solcher Auftrag von einem Kunden als Antwort auf ein bereits erstelltes Angebot, eine Offerte oder einen Vorschlag erteilt wurde.
  • Wenn ein Kunde im Rahmen der Annahme eines Angebots, einer Offerte oder eines Vorschlags Einschränkungen oder Änderungen an seiner Bestellung vornimmt, kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn NMQ dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat, dass er mit diesen Einschränkungen oder Änderungen einverstanden ist.

KLAUSEL 4. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

  • NMQ und seine Mitarbeiter und/oder Unterauftragnehmer halten sich an die angemessenen Richtlinien und Sicherheitsverfahren des Auftraggebers. Auf Verlangen des Kunden wird NMQ dem Kunden Statusberichte vorlegen, in denen der Fortschritt der Dienstleistungen beschrieben wird.
  • NMQ erbringt die Dienstleistungen nach Treu und Glauben und in Übereinstimmung mit der guten Industriepraxis. NMQ lehnt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab.
  • NMQ wird sich in angemessener Weise bemühen, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit einem Zeitplan zu erbringen, auf den in einem Vertrag oder einer Bestellung Bezug genommen wird oder der von den Parteien anderweitig schriftlich festgelegt wurde. Sofern nicht beide Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, dienen alle von NMQ genannten oder vom Kunden angegebenen Termine für die Dienstleistungen nur zu Planungs- und Schätzungszwecken und sind nicht vertraglich bindend. Für den Fall, dass in einer angenommenen Bestellung oder einem Vertrag keine Fristen angegeben sind, erbringt NMQ seine Leistungen innerhalb der Fristen, die NMQ für angemessen hält. Was die Einhaltung der oben genannten Fristen betrifft, so gehen die Folgen von Verspätungen, Nichtantworten oder Nichterscheinen auf das Risiko des Kunden zurück.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Umfang der Dienstleistungen seinen Bedürfnissen entspricht, und er ist für die Einhaltung aller geltenden nationalen und ausländischen Gesetze und Vorschriften im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten verantwortlich, auch wenn der Kunde NMQ (personenbezogene) Daten seines Personals, seiner Kunden oder anderer Dritter zur Verfügung stellt, selbst wenn diese (personenbezogenen) Daten von Dritten stammen oder NMQ von Dritten auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden.
  • NMQ ist nicht verpflichtet, Ereignisse zu überwachen, die nach dem vereinbarten Enddatum oder dem Datum der Beendigung der Dienstleistungen eintreten, und auch nicht, eine Leistung zu aktualisieren, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • Der Auftraggeber wird NMQ stets die erforderliche Mitwirkung gewähren und alle erforderlichen Daten, Informationen, Materialien, Vermögenswerte und/oder sonstigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen und/oder des Vertrags (im Folgenden: die "Dokumentation") rechtzeitig zur Verfügung stellen.
  • Der Auftraggeber garantiert NMQ, dass er berechtigt ist, über die von ihm zur Verfügung gestellte Dokumentation zu verfügen, und stellt NMQ von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht frei.
  • Stellt der Auftraggeber NMQ die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung oder kommt er seinen Verpflichtungen anderweitig nicht nach, so ist NMQ berechtigt, die Erbringung der Leistungen und/oder den Vertrag auszusetzen und die daraus resultierenden Kosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
  • Vorbehaltlich der Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien des Auftraggebers durch die Mitarbeiter von NMQ haftet der Auftraggeber für alle Schäden, die den Mitarbeitern von NMQ und/oder Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen infolge einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers und/oder aufgrund von Gefahrensituationen in seinem Betrieb und/oder an dem vom Auftraggeber bezeichneten Standort entstehen. Der Auftraggeber stellt NMQ von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, NMQ alle Schäden zu ersetzen, die infolge der Nichteinhaltung einer Verpflichtung aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einem Vertrag entstanden sind oder noch entstehen werden.

KLAUSEL 5. PREISE UND LIEFERUNG

  • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle von NMQ angegebenen Preise in Euro, ohne Umsatzsteuer (VAT) und andere staatlich auferlegte Abgaben und/oder andere Abgaben und Gebühren.
  • Aufgeführte und/oder angegebene Preise sind unverbindlich und können daher jederzeit von NMQ geändert werden. Vereinbarte Preise (in bereits abgeschlossenen Verträgen) sind grundsätzlich verbindlich, mit Ausnahme von offensichtlichen (Druck-)Fehlern oder Irrtümern.
  • Falls der Preis und/oder das Honorar aufgrund von zusätzlichen Arbeiten, die der Auftraggeber ausdrücklich in Auftrag gegeben hat, höher ausfällt als vereinbart, hat NMQ das Recht, den endgültigen Rechnungsbetrag durch Vorlage ihrer Nachkalkulationen für die betreffenden Arbeiten anzupassen. Diese Berechnungen werden auf der Grundlage der ursprünglich vereinbarten Tarife und Preise erstellt.
  • Außer in den Fällen, in denen NMQ und der Kunde einen Vertrag mit fester Laufzeit abgeschlossen haben, ist NMQ jederzeit berechtigt, den vereinbarten Preis oder Tarif durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden anzupassen.
  • Während der Laufzeit eines befristeten Vertrages ist NMQ im Falle einer (von NMQ nicht zu vertretenden) Änderung eines einzelnen kostenbestimmenden Faktors für ein Produkt in der Zeit zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem Lieferdatum berechtigt, den vereinbarten Preis oder Tarif durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden entsprechend anzupassen, unabhängig davon, ob die Erhöhung des Selbstkostenpreises zum Zeitpunkt des Angebots und/oder des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Kostenbestimmende Faktoren können unter anderem (aber nicht ausschließlich) sein: Zölle, Steuern und/oder Währungsschwankungen sowie Preiserhöhungen für Material, Einkäufe und/oder Transport.
  • Übersteigt der neue Preis oder Tarif gemäß Ziffer 5.4 oder 5.5 den ursprünglich vereinbarten Preis oder Tarif um zwanzig (20) Prozent, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag kostenlos und ohne Einhaltung einer bestimmten Fristzu kündigen (opzeggen") . Eine solche Kündigung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die in der Mitteilung von NMQ angegebene Preis- oder Tarifanpassung in Kraft treten würde, sofern der Kunde NMQ innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preis- oder Tarifanpassung schriftlich benachrichtigt. Im Falle einer Beendigung des Vertrages gemäß dieser Klausel ist NMQ nicht verpflichtet, dem Kunden Schadenersatz zu leisten.
  • Die von NMQ angegebenen Lieferzeiten für die Erbringung der Dienstleistungen sind lediglich Richtwerte. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz und schon gar nicht das Recht, den Auftrag zu stornieren oder den Vertragaufzulösen, es sei denn, die Verzögerung ist so groß, dass eine Aufrechterhaltung des Vertrags nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit unzumutbar wäre.

ARTIKEL 6. ENTSCHÄDIGUNG UND ZAHLUNG DER RECHNUNGEN

  • NMQ hat Anspruch auf die vereinbarte Entschädigung. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist diese Vergütung nicht vom Ergebnis der Dienstleistungen abhängig. NMQ ist jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung und/oder eine (zusätzliche oder andere) Sicherheit für die Zahlung des Preises zu verlangen. NMQ ist nicht verpflichtet, mit der Vertragserfüllung zu beginnen oder fortzufahren, bevor die erforderliche Vorauszahlung geleistet und/oder die erforderliche Sicherheit geleistet worden ist.
  • Alle Kosten, die NMQ entstanden sind und die für eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten, Gemeinkosten und andere Kosten oder Auslagen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Werden die Arbeiten auf der Grundlage von Nachberechnungen durchgeführt, werden die Rechnungen von NQM monatlich für die im Vormonat erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten vorgelegt. Die Rechnungen müssen die Mehrwertsteuer ausweisen und eine Abrechnung und einen Nachweis über die erbrachten Leistungen und die entstandenen Kosten (aus eigener Tasche)enthalten.
  • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist jede Rechnung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungseingang zu bezahlen.
  • Der Kunde hat Rechnungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Sofern NMQ nicht schriftlich etwas anderes mitgeteilt wird, gelten Rechnungen nach zehn (10) Kalendertagen ab dem Datum des Rechnungseingangsals genehmigt.
  • Jegliche Form der Aussetzung (auf Niederländisch:opschorting") der Zahlung einer fälligen Rechnung durch den Auftraggeber sowie die Verrechnung (verrekening") eines fälligen Betrages ist nicht zulässig und wird ausdrücklich ausgeschlossen, wobei der Auftraggeber auf alle diesbezüglichen Rechte verzichtet.
  • UnterBei überfälliger oder nicht erfolgter Zahlung ist der KUNDE von Rechts wegen in Verzug und hatauf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von fünf (5) Prozent pro Monat (wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung zu zahlen , ohne dass eine vorherige Benachrichtigung oder eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, und unbeschadet des Rechts von NMQ, darüber hinaus den vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens zu fordern und/oder alle anderen nach dem anwendbaren Recht zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - die Forderung nach Erfüllung).
  • Hat NMQ begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit eines Kunden (was ausschließlich von NMQ zu bestimmen ist), ist NMQ berechtigt, vom Kunden eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen, insbesondere auch nach Abschluss des Vertrages. Wird die von NMQ geforderte Sicherheit nicht geleistet, kann NMQ die Erbringung der Leistungen aussetzen.
  • Wenn der Kunde nach Erhalt einer Inverzugsetzung gemäß Artikel 6:82 DCC mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug bleibt, kann die Forderung einem Dritten zum Inkasso übergeben werden, wobei der Kunde auch für alle (außer-)gerichtlichen und Inkassokosten haftet, die NMQ entstanden sind, wobei dieser Betrag auf mindestens fünfzehn (15) Prozent des geschuldeten Gesamtbetragsfestgesetzt wird, unbeschadet der sonstigen Rechte von NMQ.
  • Jede Zahlung eines Kunden wird zunächst zur Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten (einschließlich der (außer-)gerichtlichen Kosten) und anschließend zur Begleichung eines Teils oder der gesamten Hauptsumme der am längsten ausstehenden Forderung verwendet, ungeachtet der Bezeichnung, die der Kunde der Zahlung gegeben hat.

KLAUSEL 7. BEENDIGUNG DER VERTRÄGE

  • Ein Vertrag wird, sofern er nicht früher gemäß seinen Bestimmungen gekündigt wird, von Rechts wegen beendet (auf Niederländisch: "beëindigd"), sobald die Leistungen erbracht worden sind.
  • Sofern nicht anders vereinbart, kann abweichend von Artikel 7:408 Absatz 1 DCCkeine der Parteien einen Vertrag, der für einen bestimmten Zeitraum oder für die Dauer eines Projekts geschlossen wurde (befristeter Vertrag), (vorzeitig) kündigen (opzeggen").
  • Sofern nicht anders vereinbart, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag von jeder Partei ohneAngabevon Gründen zum Ende eines jeden Monats durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
    1. drei (3) volle Kalendermonate, wenn der Vertrag (ohne die Kündigungsfrist) weniger als fünf (5) Jahre gedauert hat;
    2. sechs (6) volle Kalendermonate, wenn der Kontakt (ohne die Kündigungsfrist) fünf (5) Jahre oder länger gedauert hat.

Beendigung (auf Niederländisch: "ontbinding") im Falle eines Verstoßes

  • Unbeschadet der in den Ziffern 1, 7.2 und 7.3 genannten Rechte ist jede Partei berechtigt, einen Vertrag gemäß Artikel 6:265 DCC (und allen anderen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen) mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lässt, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
    1. wenn die andere Partei gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstößt und sich im Sinne von Artikel 6:265 DCC Absatz 2 DCC in Verzug befindet (auf Niederländisch: "verzuim")
    2. wenn die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder ihren eigenen Konkurs gestellt hat oder schriftlich ihre Unfähigkeit einräumt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen;
    3. die andere Partei für insolvent erklärt wurde.
  • Eine Kündigung oder Stornierung eines Vertrags gemäß dieser Ziffer 7 hat keine rückwirkende Wirkung. Bei Beendigung des Vertrags entschädigt der Kunde NMQ zu den vereinbarten Bedingungen für die bereits erbrachten Dienstleistungen und die bis zum Datum der Beendigung entstandenen Kosten. Bei Kündigung werden alle Beträge, die im Zusammenhang mit vor der Kündigung erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt wurden, sofort fällig und zahlbar.

KLAUSEL 8. VERTRAULICHKEIT UND NICHTOFFENLEGUNG

  • Alle vertraulichen Informationen (wie in Ziffer 1 definiert), die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, bleiben das ausschließliche und vertrauliche Eigentum der offenlegenden Partei. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht offenlegen und beim Schutz der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mindestens das gleiche Maß an Sorgfalt, Diskretion und Gewissenhaftigkeit anwenden, das sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, in keinem Fall jedoch weniger als angemessene Sorgfalt. Die empfangende Partei beschränkt den Zugang zu vertraulichen Informationen auf ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und bevollmächtigten Vertreter, die davon Kenntnis haben müssen, und weist sie an, diese Informationen vertraulich zu behandeln.
  • Ungeachtet des Vorstehenden ist die empfangende Partei berechtigt, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen , (a) soweit dies erforderlich ist, um auf sie anwendbare Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Anordnungen einzuhalten, (b) gegebenenfalls und mit vorheriger Ankündigung, soweit dies praktikabel ist, um auf Vorladungen oder Vorladungen oder in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten zu reagieren, und (c) in Bezug auf einen bestimmten Mitarbeiter, soweit dieser Mitarbeiter der Freigabe zugestimmt hat. Auf Verlangen der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die sich in ihrem Besitz befinden, zurückgeben oder vernichten.

KLAUSEL 9. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND EIGENTUM

  • "Geistiges Eigentum von NMQ" ist jegliches geistige Eigentum, das von NMQ oder seinen Mitarbeitern vor oder unabhängig von der Erbringung von Dienstleistungen durch NMQ für einen Kunden im Rahmen eines Vertrags geschaffen wurde. Alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf das geistige Eigentum von NMQ liegen ausschließlich bei NMQ. In dem Umfang, in dem geistiges Eigentum von NMQGeistiges Eigentum von NMQin einem der Liefergegenstände enthalten ist oder für die Nutzung der Dienstleistungendurch den Kunden erforderlich ist (mit Ausnahme von geistigem Eigentum von NMQ, das Gegenstand einer separaten Lizenzvereinbarung zwischen NMQ und dem Kunden ist), gewährt NMQ dem Kunden und den mit ihm verbundenen Unternehmen - nach vollständiger und endgültiger Zahlung an NMQ im Rahmen dieses Vertrages - eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieses geistigen Eigentums von NMQ ausschließlich zu diesem Zweck und ausschließlich während der Laufzeit eines Vertrages.
  • "Geistiges Eigentum des Kunden" ist jegliches geistige Eigentum, das von einem Kunden, seinen Verbundenen Unternehmen oder seinem Personal vor oder unabhängig von oder in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen durch NMQ für diesen Kunden im Rahmen eines Vertragesgeschaffen wird . Alle Rechte, Titel und Interessen an dem geistigen Eigentum des Kunden verbleiben ausschließlich beim Kunden. Ungeachtet des Vorstehenden gewährt der Klient NMQ in dem Umfang, in dem geistiges Eigentum des Klienten für die Erbringung der Dienstleistungen durch NMQ erforderlich ist, eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums des Klienten ausschließlich zu diesem Zweck und nur während der Laufzeit des Vertrages.
  • Jede Partei behält alle Rechte, Titel und Interessen an ihrem eigenen geistigen Eigentum, der Technologie, dem Inhalt, dem Service und allen Vorschlägen, Ideen, Verbesserungswünschen, Rückmeldungen, Empfehlungen oder anderen Informationen, die von einer Partei im Zusammenhang mit der Innovation oder Entwicklung einer Software oder eines Services bereitgestellt werden. Sofern nicht anders vereinbart, wird durch die Erbringung eines Vertrages oder einer Dienstleistung kein Eigentumsrecht oder eine Lizenz an dieser Software und der damit verbundenen Entwicklung übertragen, mit Ausnahme der oben in Ziffer 9.1 und 9.2 beschriebenen Lizenz, und in keinem Fall wird eine Lizenz von einer Partei an die andere über die Laufzeit eines Vertrages hinaus gewährt. In keinem Fall, auch nicht nach Beendigung des Vertrages, darf eine der Parteien abgeleitete Werke erstellen, die ganz oder teilweise auf dem geistigen Eigentum der anderen Partei basieren, oder einen Dritten beauftragen, der abgeleitete Werke erstellt, die ganz oder teilweise auf dem geistigen Eigentum der anderen Partei basieren.

  • Mit Ausnahme der oben genannten Fälle oder der Fälle, in denen eine gesonderte Lizenzvereinbarung gilt, gehen mit der vollständigen und endgültigen Zahlung an NMQ im Rahmen dieses Vertrages alle Liefergegenstände (oder Teile davon) sowie alle Dokumente, Entwürfe, Ideen, Erfindungen, Computerprogramme, Daten, Webinare, Whitepapers, Berichte, Computerdokumentationen und andere materielle Materialien, die von NMQ im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen oder der Lieferung der vertraglich vorgesehenen Liefergegenstände genehmigt oder erstellt wurden (zusammenfassend: die "Werke") gehen in ihrer materiellen Form in das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden über, und der Kunde kann die Werke vorbehaltlich der sonstigen Bestimmungen des Vertrags für den Zweck nutzen, für den die Liefergegenstände oder das Arbeitsprodukt geliefert wurden.
  • Der Kunde erkennt an, dass NMQ bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen auch urheberrechtlich geschützte Werke verwenden kann, insbesondere Software, Werkzeuge, Spezifikationen und andere Materialien, die von NMQ oder einem Dritten vor Beginn oder außerhalb eines Vertrages entwickelt wurden und die nicht speziell für den Kunden erstellt wurden ("Vorbestehende Materialien"). Sofern nicht anders vereinbart, gewährt NMQ dem Kunden - nach vollständiger und endgültiger Zahlung an NMQ - ein unbefristetes, gebührenfreies, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz (einschließlich des Rechts, Unterlizenzen zu erteilen) zum Kopieren, Ändern, Verbreiten und anderweitigen Nutzen der bereits vorhandenen Materialien, soweit diese in dieWerke integriert, darin enthalten oder für die Nutzung oder den Betrieb der Werke erforderlich sind.

KLAUSEL 10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERJÄHRUNG UND SCHADENSERSATZ

  • NMQ übernimmt seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Schadenersatz nur, wenn und soweit diese Haftung auf der Grundlage der Bestimmungen in dieser Klausel nachgewiesen wird. Keine Bestimmung in einem Vertrag schließt aus oder beschränkt (oder verhindert die Geltendmachung von Ansprüchen);
    1. jede Haftung, von der gerichtlich festgestellt wird, dass sie in erster Linie auf vorsätzliches Fehlverhalten (auf Niederländisch: "opzet") zurückzuführen ist;
    2. oder einem vergleichbaren Fall von grober Fahrlässigkeit (auf Niederländisch: "bewuste roekeloosheid") von NMQ; oder
    3. jede andere Haftung, die nicht rechtmäßig begrenzt oder ausgeschlossen werden kann, außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang.
  • NMQ haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden (auf Niederländisch: "indirecte schade" oder "gevolgschade"), wie z. B. (aber nicht beschränkt auf): Gewinn-, Einkommens-, Ertrags-, Umsatzverluste, erwartete Einsparungen, Geschäftsverluste, Verträge, Goodwill oder Geschäftsmöglichkeiten sowie alle anderen (Formen von) Folgeschäden oder Geschäftsverluste. Folgeschäden und/oder indirekte Schäden schließen auch ausdrücklich alle Schäden ein, die sich aus Fehlern, Fehlfunktionen und/oder Ausfällen in den Liefergegenständen ergeben oder daraus resultieren (außer soweit es sich um Schäden an den Liefergegenständen selbst handelt).
  • NMQ haftet nur für direkte Schäden. Direkte Schäden sind definiert als Schäden, die dem Kunden entstanden sind, mit Ausnahme von indirekten Schäden oder Folgeschäden, und können/werden nur (ausschließlich) angemessene Kosten sein:
    • um die Ursache und den Umfang der Schäden festzustellen oder zu bestimmen, sofern sich diese Feststellungen/Bestimmungen auf direkte Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen;
    • Kosten, die anfallen, um die mangelhafte Leistung von NMQ in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, sofern diese NMQ zuzurechnen sind (auf Niederländisch: "toerekenbaar")
    • Kosten, die entstanden sind, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  • Darüber hinaus ist die maximale Gesamthaftung von NMQ für Schäden auf zweihundert Prozent (200%) des Betrages (ohne niederländische Mehrwertsteuer) begrenzt, der vom oder im Namen des Kunden an NMQ in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen oder die Liefergegenstände, die zu der Forderung oder Klage geführt haben, bezahlt wurde oder zu zahlen ist, mit einem Höchstbetrag in Höhe des Gesamtbetrags (ohne MwSt.), der dem Auftraggeber im Rahmen der geltenden Leistungsbeschreibung oder - in Ermangelung einer Leistungsbeschreibung - im Rahmen des betreffenden Vertrags in den vorangegangenen sechs (6) Monaten in Rechnung gestellt wurde, wobei dieser Betrag stets auf EUR [Betrag ]pro Ereignis begrenzt ist, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis gilt
  • Ungeachtet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen ist die Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsbruch oder einer unerlaubten Handlung von NMQ, seinen Mitarbeitern, Partnern und/oder Personen, mit denen NMQ einen Kooperationsvertrag geschlossen hat, oder aus einem anderen Rechtsgrund ergeben, in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den der Haftpflichtversicherer von NMQ tatsächlich als Leistung aus der Haftpflichtversicherung in der betreffenden Angelegenheit (pro Haftungsfall, pro Jahr des Versicherungsschutzes) zahlt, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung aus dieser Versicherung.
  • NMQ haftet in keinem Fall für die eingeschränkte Nutzung oder den Verlust von Daten, die der Kunde durch die Durchführung angemessener und ordnungsgemäßer Sicherungs- und Aufbewahrungsverfahren im Einklang mit der üblichen Marktpraxis hätte verhindern können, für Verträge, Firmenwert, Einnahmen oder Gewinne (unabhängig davon, ob sie als direkte Verluste gelten oder nicht) oder für Folgeschäden, besondere, indirekte, zufällige, strafende oder exemplarische Verluste, Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag, den Liefergegenständen und/oder den erbrachten Dienstleistungen.
  • NMQ haftet nicht für Verluste, die durch die Bereitstellung falscher, irreführender oder unvollständiger Informationen oder Unterlagen, die Nichteinhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten im Verantwortungsbereich des Kunden oder das Zurückhalten oder Verschweigen oder die falsche Darstellung von Informationen oder Unterlagen durch eine andere Person als NMQ entstehen.
  • Der Kunde hält NMQ für alle Verluste im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter schadlos, es sei denn, es wird gerichtlich festgestellt, dass diese in erster Linie auf ein vorsätzliches Fehlverhalten (auf Niederländisch: "opzet") oder einen vergleichbaren Fall von grober Fahrlässigkeit (auf Niederländisch: "bewuste roekeloosheid") von NMQ zurückzuführen sind.
  • Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die direkt oder indirekt auf Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
  • Beanstandungen wegen Nichterfüllung von Dienstleistungen und/oder aufgetretener Schäden sind vom Auftraggeber rechtzeitig vorzubringen, spätestens jedoch einen (1) Monat, nachdem der Auftraggeber von der Nichterfüllung Kenntnis erlangt hat (oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen), und zwar unter Androhung des Erlöschens aller Rechte (der Verwirkung aller Anspruchsrechte).
  • Jeder Anspruch oder jedes Recht auf einen Anspruch des Auftraggebers gegenüber NMQ erlischt, wenn und sobald der Auftraggeber später als zwölf (12) Monate, nachdem er von der Existenz dieses Anspruchs oder Schadens Kenntnis erlangt hat (oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen), gerichtliche Schritte gegen NMQ einleitet.
  • Die Haftungsbeschränkungen werden auch zugunsten von NMQ, seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen, Subunternehmern und allen anderen an der Ausführung eines Vertrags beteiligten Parteien vereinbart.
  • Für den Fall, dass die Bestimmungen dieser Klausel 10 ganz oder teilweise gerichtlich für nicht durchsetzbar erklärt werden, darf die Gesamthaftung von NMQ für Schäden einen Betrag nicht überschreiten, der im Verhältnis zu ihrer relativen Verantwortung für die Schäden, auf die sich der Anspruch bezieht, steht, wobei das Mitverschulden (falls vorhanden) des Geschädigten und die Verantwortung und/oder Haftung Dritter zu berücksichtigen sind.

KLAUSEL 11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  • Während der Laufzeit einer bestimmten Leistungsbeschreibung oder (in Ermangelung einer Leistungsbeschreibung) des Vertrags und während eines Zeitraums von sechs Monaten nach dessen Beendigung oder Fertigstellung darf keine Partei direkt oder indirekt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Mitarbeiter der anderen Partei einstellen oder werben.
  • Im Falle eines Verstoßes gegen die hier beschriebene Verpflichtung hat die verletzende Partei der nicht verletzenden Partei für jeden Verstoß einen Betrag als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen, der sich wie folgt zusammensetzt
  1. falls NMQ die verletzende Partei ist, drei (3) Bruttomonatsgehälter des so eingestellten oder rekrutierten Mitarbeiters, wobei dieser Betrag eine faire und angemessene Schätzung des Schadens des Kunden bei dieser Verletzung darstellt;
  2. falls der Kunde die verletzende Partei ist, die Gebühren, die der Kunde an NMQ für die Dienstleistungen in den drei (3) Monaten vor dem Eintritt des Fachmanns in das Arbeitsverhältnis mit dem Kunden gezahlt hat, was das einzige Rechtsmittel von NMQ und eine faire und angemessene Vergütung darstellt.

KLAUSEL 12. DATENSCHUTZ

  • Der Kunde erkennt an, dass personenbezogene Daten von NMQ als für die Verarbeitung Verantwortlicher zum Zweck oder in Verbindung mit (a) der Erbringung von Dienstleistungen, (b) geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen, (c) Anfragen und Mitteilungen von zuständigen Behörden (die "Zwecke") verarbeitet werden können . Jede Partei hält sich bei der Verarbeitung personenbezogener Datenan die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften.
  • Der Kunde erkennt ferner an, dass personenbezogene Daten an andere NMQ-Einrichtungen und/oder zuständige Behörden weitergegeben und von diesen zu den oben genannten Zwecken verarbeitet werden können. Personenbezogene Daten können auch an andere Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet werden, soweit dies im Zusammenhang mit den vorgenannten Zwecken angemessenerweise erforderlich ist.
  • Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass NMQ bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu den genannten Zwecken als für die Verarbeitung Verantwortlicher handelt. NMQ hat eine Datenschutzrichtlinie, die unter [URL eintragen] verfügbar ist und in der weitere Informationen über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten durch NMQ als für die Verarbeitung Verantwortlicher zu finden sind.
  • Der Kunde erkennt ferner an , dass personenbezogene Daten von NMQ als Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet werden können.

KLAUSEL 13. VERSCHIEDENES

  • Alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die entweder ausdrücklich oder ihrer Natur nach über den Ablauf oder die Beendigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, überdauern einen solchen Ablauf oder eine solche Beendigung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf), aber nicht beschränkt auf, die Klauseln: 5 (Vergütung und Zahlung von Rechnungen), 8 (Vertraulichkeit und Geheimhaltung), 9 (Rechte an geistigem Eigentum und Eigentum), 10 (Haftungsbeschränkung, Beschränkung von Handlungen und Entschädigung), 11 (Abwerbeverbot), 13 (Sonstiges) und 14 (Anwendbares Recht und zuständiges Gericht).
  • Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aus diesen Überschriften können keine Rechte abgeleitet werden.
  • In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden niederländische Begriffe und Rechtsausdrücke sowie niederländische Rechtsbegriffe in englischer Sprache ausgedrückt und übersetzt. Wo kursiv gedruckt ist, sind die entsprechenden niederländischen Begriffe dieser englischen Begriffe angegeben. Daher haben diese niederländischen (Rechts-)Begriffe und/oder Rechtsausdrücke und Rechtskonzepte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, die Bedeutung, die ihnen nach niederländischem Recht zukommt, und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dementsprechend zu lesen und auszulegen.
  • Wenn, aus welchem Grund auch immer, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verbindlich ist, für nichtig erklärt wird oder von ihr abgewichen wird, bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen anderen Bereichen wirksam.
  • Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen den verschiedenen Kapiteln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das spezifischere Kapitel, das auf die Dienste anwendbar ist, Vorrang. Daher haben die Bedingungen des Kapitels B einen höheren Vorrang als die des Kapitels A, wenn Kapitel B anwendbar ist.
  • NMQ wird die Bestimmung, auf die im vorigen Absatz Bezug genommen wird, durch eine neue, rechtlich zulässige, vergleichbare Bestimmung ersetzen, die verbindlich ist und so wenig wie möglich von der nicht verbindlichen Bestimmung abweicht, wobei Ziel und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden.
  • Wenn NMQ ausdrücklich oder stillschweigend Abweichungen in irgendeinem Punkt oder Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugelassen hat oder sie korrekt angewendet hat, sei es für kurze oder längere Zeiträume, beeinträchtigt dies in keiner Weise das Recht von NMQ, die strikte Einhaltung dieser Bedingungen in Zukunft zu verlangen. Ein Verzicht auf die Verletzung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht als fortgesetzter Verzicht auf andere Verletzungen derselben oder anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgelegt werden.
  • Falls eine Bestimmung oder Klausel in einem Vertrag von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Angebot oder einer Offerte abweicht oder im Widerspruch dazu steht, haben die Bestimmungen in diesem Vertrag Vorrang.
  • NMQ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit einseitig zu ändern oder anzupassen, wenn die Umstände dazu Anlass geben, auch während der Laufzeit eines Vertrages.
  • NMQ ist berechtigt, ihre Rechte aus einem Vertrag mit einem Kunden ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Kunde stimmt dem bereits jetzt unwiderruflich zu und leistet seine uneingeschränkte Mitarbeit im Sinne von Artikel 6:159 DCC.
  • Alle Verträge zwischen einem Kunden und NMQ werden unter Ausschluss der in Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 DCC enthaltenen Bestimmungen angenommen. NMQ kann alle Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages an einen Unterauftragnehmer vergeben.
  • Kein Vertrag oder Rechtsverhältnis, das zwischen einem Kunden und NMQ aufgrund eines Vertrages entsteht, und auch keine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien soll ein Arbeitsverhältnis, ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder ein ähnliches Verhältnis begründen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

KLAUSEL 14. STREITIGKEITEN: ANWENDBARES RECHT, ZUSTÄNDIGES GERICHT, SCHIEDSVERFAHREN

  • Alle Verträge zwischen NMQ und einem Kunden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten oder außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus ihnen ergeben oder mit ihnen zusammenhängen, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen - mit anderen Worten das Wiener Kaufrecht von 1980 (CISG) - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Alle Streitigkeiten zwischen NMQ und einem Kunden, die sich aus einem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden in erster Instanz ausschließlich - d.h. unter Ausschluss jedes anderen Gerichts - dem zuständigen Richter am Bezirksgericht in Amsterdam vorgelegt.
  • Ungeachtet der Bestimmung in Artikel 14.2 gilt, dass im Falle von:
  • der Kunde seinen eingetragenen Sitz (oder das Land seiner Niederlassung) außerhalb der Europäischen Union hat und
  • wenn NMQ die klagende Partei ist (auf Niederländisch: "eisende partij"),

hat nur NMQ das Recht (nach eigenem und freiem Ermessen), eine Streitigkeit oder Forderung, die sich aus einem Vertrag ergibt oder damit zusammenhängt, der niederländischen Schiedsgerichtsinstitution (auf Niederländisch: " Stichting NederlandsArbitrage") vorzulegen : Stichting Nederlands Arbitrage Instituut" oder "NAI") in Rotterdam zu unterbreiten, wobei dieser Anspruch oder diese Streitigkeit ausschließlich von einem Schiedsgericht gemäß der zu diesem Zeitpunkt neuesten Fassung der "Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsgerichtsinstituts" (auf Niederländisch: "Arbitragereglement van het Nederlands Arbitrage Instituut")entschieden wird .

Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gilt für das Schiedsverfahren Folgendes:

  1. Das Schiedsgericht besteht aus einem einzigen Schiedsrichter;
  2. das Schiedsgericht wird nach dem so genannten Listenverfahren (auf Niederländisch: "lijst procedure") ernannt;
  3. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Rotterdam;
  4. das Verfahren wird in niederländischer Sprache geführt;
  5. das Schiedsgericht entscheidet als "amiable compositeur" (auf Niederländisch: "goede personen naar billijkheid") und unter Berücksichtigung des anwendbaren niederländischen Rechts ;
  6. eine Zusammenlegung des Schiedsverfahrens mit anderen Schiedsverfahren, wie in Artikel 1046 der niederländischen Zivilprozessordnung und Artikel 39 der Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsgerichtsinstituts vorgesehen, ist ausgeschlossen;
  7. eine Berufung gegen den Schiedsspruch ist ausgeschlossen.

CLAUSE 16. DATUM UND ORT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am [Datum] angenommen und können unter folgender Adresse eingesehen werden:

KAPITEL II: Zusätzliche Bedingungen für IKT-Dienste

Die Bestimmungen dieses Kapitels II gelten neben den allgemeinen Bestimmungen in Kapitel I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und finden Anwendung auf alle von NMQ im Rahmen eines Vertrages angebotenen Dienstleistungen, die sich auf (a) die Beratung, Entwicklung, Implementierung, Lieferung, Wartung, Unterstützung, Prüfung oder Bewertung von IKT-Komponenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware, Software, Plattformen und Kommunikationsmittel und

(b) die automatisierte Verarbeitung von Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Extraktion, den Transport, die Übertragung und die Analyse von Daten - unabhängig davon, ob sie mit Daten Dritter abgeglichen oder angereichert wurden oder nicht - sowie die Bereitstellung des Fernzugriffs auf Leistungen in jeder Form oder jedem Format.

KLAUSEL 16. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

  • NMQ erbringt die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit der guten Industriepraxis. NMQ lehnt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, es sei denn, NMQ hat sich im Vertrag ausdrücklich verpflichtet, dem Kunden ein Ergebnis unter der Voraussetzung zu liefern, dass das Ergebnis genau beschrieben wurde. Vereinbarungen über ein Leistungsniveau müssen immer ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
  • NMQ
  • ist verpflichtet, rechtzeitige und sinnvolle Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. NMQ ist nicht verpflichtet, Weisungen zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der Leistungen ändern oder ergänzen.
  • NMQ
  • übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen erbracht werden können. Sind Mängel an den Leistungen eine unmittelbare Folge von Produkten, Software, Datenträgern, Verfahren oder Betriebsvorgängen, für die NMQ nach dem Vertrag ausdrücklich verantwortlich gemacht wird, so wird NMQ die Leistungen wiederholen, um diese Mängel nach besten Kräften zu beheben, sofern der Auftraggeber NMQ diese Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Leistungen, schriftlich und detailliert mitteilt. Hat NMQ die Mängel nicht zu vertreten, so stellt NMQ dem AG die Kosten der Wiederholung nach ihren üblichen Sätzen in Rechnung. Dem Kunden stehen keine anderen als die in diesem Absatz beschriebenen Rechte wegen Mängeln an den Liefergegenständen zu. NMQ wird sich bemühen, Fehler in der Entwicklung, Lieferung, Installation, Implementierung oder Konfiguration, die in den Verantwortungsbereich von NMQ fallen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, nachdem NMQ ein schriftlicher und detaillierter Bericht innerhalb von sechs Wochen nach der Lieferung oder, wenn eine Abnahmeprüfung zwischen den Parteien vereinbart wurde , innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Abnahme vorgelegt wurde. NMQ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs-, fehler- und mängelfrei arbeitet oder dass alle Fehler und sonstigen Mängel beseitigt werden. Reparaturen werden nicht unentgeltlich durchgeführt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.NMQ ist berechtigt, Reparaturkosten nach den vereinbarten oder - mangels Vereinbarung - nach den üblichen Sätzen zu berechnen:
    1. , wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von NMQ, die nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden darf, Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt;
    1. , wenn Bedienungsfehler oder unsachgemäße Benutzung durch den Kunden oder andere Ursachen außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches von NMQ vorliegen; oder
    1. , wenn die Fehler bei und/oder vor der vereinbarten Abnahmeprüfung hätten festgestellt werden können.
  • NMQ ist nicht für die Behebung von verstümmelten oder verlorenen Daten verantwortlich. Die Fehlerbehebung erfolgt an einem von NMQ zu bestimmenden Ort. NMQ ist berechtigt, Übergangslösungen, Programmumgehungen oder problemvermeidende Einschränkungen in der Software zu installieren. NMQ hat keine Verpflichtung zur Behebung von Fehlern, die nach Ablauf der vorgenannten angemessenen Frist gemeldet werden, es sei denn, die Parteien haben einen Wartungsvertrag abgeschlossen, der eine solche Behebungspflicht beinhaltet.
  • Soweit nicht in einer Leistungsbeschreibung oder im Vertrag schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden, steht jede Vereinbarung über die Erbringung von Ergebnissen, Meilensteinen und Budgets oder Festpreisen für den Kunden unter dem Vorbehalt der ungehinderten und ununterbrochenen Erbringung der Leistungen durch NMQ und des Fehlens von Tatsachen oder Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von NMQ liegen und die Leistungen behindern oder unterbrechen. NMQ ist zu einer Anpassung der Termine und Gebühren berechtigt, soweit diese durch Tatsachen oder Umstände außerhalb der zumutbaren Sphäre von NMQ verursacht werden, die die Dienstleistungen behindern oder unterbrechen.
  • Im Falle eines Projekts in aufeinanderfolgenden Phasen oder Abschnitten beginnt NMQ mit den Dienstleistungen, die Teil eines Abschnitts sind, erst dann, wenn der Auftraggeber die Ergebnisse des vorhergehenden Abschnitts schriftlich genehmigt hat.
  • NMQ liefert zu entwickelnde oder zu liefernde Software auf dem vereinbarten Datenträgertyp und -format an den AG und installiert sie soweit wie möglich gemäß den schriftlich festgehaltenen Spezifikationen, wobei eine Installation nur erfolgt, wenn eine Installation durch NMQ schriftlich vereinbart wurde.
  • Hat der Kunde NMQ mit der Pflege von Software beauftragt oder ist die Pflege im Nutzungsentgelt für die Software enthalten:
    1. , so hat der Kunde NMQ die in der Software festgestellten Fehler nach den vereinbarten oder den bei NMQ üblichen Verfahren detailliert mitzuteilen.
    1. Nach Eingang der Mitteilung wird sich NMQ nach besten Kräften bemühen, im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren die Fehler zu beheben und/oder Verbesserungen in späteren, neuen Versionen der Software vorzunehmen. Die Ergebnisse werden dem Kunden je nach Dringlichkeit in der von NMQzu bestimmenden Art und Weise und innerhalb des von NMQ zu bestimmenden Zeitraums zur Verfügung gestellt .
    2. NMQ ist berechtigt, Übergangslösungen, Programmumgehungen oder problemvermeidende Einschränkungen in die Software einzubauen.
    1. NMQ
    2. wird dem Kunden verbesserte Versionen der Software zur Verfügung stellen, sobald diese verfügbar sind. NMQ ist drei Monate nach Verfügbarkeit einer verbesserten Version nicht mehr verpflichtet, Fehler der alten Version zu beheben oder Support für eine alte Version zu leisten.
    3. Bei der Bereitstellung einer Version mit neuen Optionen und Funktionen kann NMQ verlangen, dass der Kunde einen neuen Vertrag mit NMQ abschließt undfür die Bereitstellung dieser Version ein neues Entgelt zahlt.
    1. Mangels ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarungen hat der Kunde die Installation, Einrichtung, Parametrisierung und Abstimmung der korrigierten Software oder der bereitgestellten neuen Version selbst vorzunehmen und ggf. die in diesem Zusammenhang verwendeten Geräte, die Benutzerumgebung und die Arbeitsweise anzupassen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist NMQ nicht verpflichtet, Daten zu konvertieren.
    1. Die Wartung umfasst nicht die Behebung von beschädigten oder verloren gegangenen Daten.
  • NMQ
  • liefert dem Kunden die im Vertrag festgelegte Anzahl von Kopien der Dokumentation.
  • Wenn der Kunde nicht gleichzeitig mit dem Abschluss des Vertrages über die Entwicklung oder Bereitstellung der Software einen Wartungsvertrag mit NMQ abschließt , kann NMQ nicht verpflichtet werden, zu einem späteren Zeitpunkt einen Wartungsvertrag abzuschließen.
  • In Ermangelung eines ausdrücklich vereinbarten Fakturierungsplans sind alle Beträge, die sich auf die Wartung von Software beziehen, vor Beginn des Wartungszeitraums geschuldet.
  • Der Kunde ist für die Auswahl, den Einsatz und die Anwendung der Geräte, Software, Websites, Datenbanken und anderer Produkte und Materialien sowie der von NMQ zu erbringenden Dienstleistungen in seiner Organisation verantwortlich und ist auch für die Überwachung und Durchführung von Sicherheitsverfahren und die ordnungsgemäße Systemverwaltung verantwortlich.
  • Der Kunde stellt NMQ rechtzeitig alle Daten oder Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages nützlich und notwendig sind.
  • Der Datenträger, den der Kunde verwendet, um NMQ Software, Websites, Materialien, Datenbanken oder Daten auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen, muss den von NMQ vorgeschriebenen Spezifikationen oder - in Ermangelung solcher - den Industriestandards entsprechen.
  • Der Kunde ist für seine eigenen Systeme und alle Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich des Internets, die für die Dienstleistungen verwendet werden, verantwortlich.
  • Falls NMQ dem Kunden Zugangs- oder Identifizierungscodes zuweist, kann NMQ die zugewiesenen Zugangs- oder Identifizierungscodes ändern, der Kunde wird alle diese Codes vertraulich und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln und sie nur seinen autorisierten Mitarbeitern offenlegen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, NMQ unverzüglich über Fehler zu informieren.
  • Falls NMQ vom Kunden mit der Entwicklung, Bereitstellung, Installation, Implementierung oder Konfiguration von Software beauftragt wurde:
    1. wird der Kunde die Software in Übereinstimmung mit den schriftlich festgehaltenen Spezifikationen erwerben und installieren. In Ermangelung ausdrücklicher diesbezüglicher Vereinbarungen wird der Kunde selbst die Installation, Einrichtung, Parametrisierung und Abstimmung der Software vornehmen und gegebenenfalls die in diesem Zusammenhang verwendeten Geräte, die Benutzerumgebung und die Arbeitsmethoden anpassen.
    2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist NMQ nicht verpflichtet, Daten zu konvertieren.
    1. Ist ein Abnahmetest vereinbart, so beträgt die Testzeit [Anzahl] Tage nach Fertigstellung der Leistungen, während derer der AG die Software nicht produktiv oder betrieblich nutzen darf. NMQ kann daher stets, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, verlangen, dass der AG einen ordnungsgemäßen Test ausreichenden Umfangs und ausreichender Tiefe mit hinreichend qualifizierten Mitarbeitern hinsichtlich der Zwischen- oder sonstigen Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten durchführt und die Testergebnisse NMQ schriftlich und in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form mitteilt.
    2. Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Bereitstellung, Installation, Implementierung oder Konfiguration von Software gelten als von den Parteien abgenommen:
  1. wenn der Auftraggeber die Software vor der Abnahme zu produktiven oder betrieblichen Zwecken einsetzt;
  2. wenn ein Abnahmetest zwischen den Parteien nicht vereinbart wurde: zum Zeitpunkt der Lieferung oder, wenn eine Installation durch NMQ schriftlich vereinbart wurde, wenn die Installation abgeschlossen ist, oder
  • wenn ein Abnahmetest zwischen den Parteien vereinbart wurde: am ersten Tag nach dem Testzeitraum, oder
  1. wenn NMQ ein Prüfprotokoll vor Ablauf der Prüffrist erhält: zu dem Zeitpunkt, zu dem die in diesem Prüfprotokoll genannten Fehler behoben sind, ungeachtet des Vorhandenseins von Mängeln, die einer Abnahme nicht entgegenstehen.

  1. Stellt sich bei der Durchführung des vereinbarten Abnahmetests heraus, dass die Implementierung Fehler enthält, die den Fortgang des Abnahmetests behindern, teilt der Auftraggeber NMQ schriftlich und detailliert mit, dass der Testzeitraum ausgesetzt wird, bis die Software so angepasst ist, dass dieses Hindernis beseitigt ist.
  2. Stellt sich bei der Durchführung des vereinbarten Abnahmetests heraus, dass die Implementierung Fehler enthält, wird der Auftraggeber NMQ spätestens am letzten Tag des Testzeitraums durch einen schriftlichen und ausführlichen Testbericht über die Fehler informieren. NMQ wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die vorgenannten Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wobei NMQ berechtigt ist, Übergangslösungen, Programmumgehungen oder problemvermeidende Einschränkungen in die Software einzubauen.
  3. Die Abnahme von Implementierungen darf nicht aus anderen Gründen als denjenigen, die sich auf die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen beziehen, oder wegen des Vorhandenseins von geringfügigen Fehlern, d.h. von Fehlern, die eine betriebliche oder produktive Nutzung der implementierten Software vernünftigerweise nicht ausschließen, verweigert werden, unbeschadet der Verpflichtung von NMQ zur Behebung dieser geringfügigen Fehler gemäß dem Vertrag, falls anwendbar. Darüber hinaus darf die Abnahme nicht in Bezug auf Aspekte der implementierten Software verweigert werden, die nur subjektiv beurteilt werden können, wie z.B. die Gestaltung von Benutzeroberflächen.
  4. Wird Software in Stufen und/oder Teilen entwickelt, geliefert, installiert, implementiert und/oder konfiguriert und getestet, hat die Nichtabnahme einer bestimmten Stufe und/oder eines bestimmten Teils keine Auswirkungen auf die Abnahme einer früheren Stufe und/oder eines anderen Teils.
  5. Die Abnahme der Software führt zur vollständigen Entlastung von NMQ für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
  • Der Kunde trägt das Risiko der Auswahl der gekauften Geräte. NMQ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Geräte für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung geeignet sind.

KLAUSEL 17. KÜNDIGUNG

  • Bei Beendigung des Vertrags im Falle eines (Antrag auf) Zahlungsaufschubs oder eines (Antrag auf) Konkurses ist NMQ niemals verpflichtet, die vom Kunden aufgrund dieser Beendigung erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten oder Schadenersatz zu leisten. Im Falle der Liquidation des Auftraggebers erlischt das Recht zur Nutzung der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Software.

ARTIKEL 18. EIGENTUM UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

  • Alle Liefergegenstände bleiben Eigentumvon NMQ , bis alle Beträge, die der Auftraggeber für die gelieferten oder zu liefernden Sachen oder die im Rahmen des Vertrags geleisteten oder zu leistenden Arbeiten schuldet, sowie alle anderen Beträge, die der Auftraggeber aufgrund einer Verletzung seiner Zahlungsverpflichtung schuldet, vollständig an NMQ gezahlt worden sind.
  • Die Gefahr des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung von Sachen, Produkten, Software oder Daten, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem sie dem Kunden oder einem vom Kunden angegebenen Dritten tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Kunde darf keine Kennzeichnung des vertraulichen Charakters oder von Urheberrechten, Marken, Firmennamen oder anderen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten von den gelieferten Gegenständen (insbesondere Software, Websites, Datenbanken, Datenträger, Geräte oder Materialien)entfernen oder ändern .
  • Dem Kunden ist es nicht gestattet, technische Maßnahmen zu entfernen oder zu umgehen, die von NMQ zum Schutz der Software oder im Hinblick auf vereinbarte Beschränkungen der Dauer des Nutzungsrechts an der Software getroffen wurden. Sollte es dem Kunden aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich sein, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wird NMQ dem Kunden auf Anfrage eine Sicherungskopie zur Verfügung stellen.
  • Sofern NMQ dem Kunden keine Sicherungskopie der von NMQ überlassenen Software zur Verfügung stellt, darf der Kunde eine Sicherungskopie der Software erstellen, die nur zum Schutz vor unfreiwilligem Verlust des Besitzes oder Beschädigung verwendet werden darf. Die Sicherungskopie darf erst nach dem unverschuldeten Verlust des Besitzes oder der Beschädigung installiert werden. Eine Sicherungskopie muss mit den gleichen Kennzeichnungen und Urheberrechtsbezeichnungen versehen sein wie die Originalversion.
  • Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftraggeber berechtigt, Fehler in der ihm von NMQ zur Verfügung gestellten Software zu korrigieren, wenn dies erforderlich ist.
  • Falls NMQ vom Kunden mit der Entwicklung oder Lieferung von (maßgeschneiderter) Software beauftragt wurde, räumt NMQ dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die Software zu nutzen. Der Auftraggeber wird die zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungsbeschränkungen stets strikt einhalten.
  • Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst das Nutzungsrecht des Auftraggebers nur das Recht, die Software zu laden und auszuführen.
    • Der Kunde darf die Software nur im eigenen Unternehmen oder in der eigenen Organisation auf der einen Verarbeitungseinheit und für eine bestimmte Anzahl oder Art von Benutzern oder Terminals, für die das Nutzungsrecht erteilt wurde, nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Recheneinheit des Auftraggebers, auf der die Software erstmalig genutzt wird, und die Anzahl der zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung an diese Recheneinheit angeschlossenen Endgeräte als die Recheneinheit und die Anzahl der Endgeräte, für die das Nutzungsrecht eingeräumt worden ist. Bei einer Störung der vorgenannten Verarbeitungseinheit kann die Software für die Dauer der Störung auf einer anderen Verarbeitungseinheit genutzt werden. Das Nutzungsrecht kann sich auf mehrere Verarbeitungseinheiten beziehen, soweit sich dies aus dem Vertrag ausdrücklich ergibt.
    • Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der Kunde darf die Software und die Datenträger, auf denen sie aufgezeichnet ist, nicht verkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder veräußern, keine beschränkten Rechte an dieser Software oder diesen Datenträgern einräumen oder sie einem Dritten in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, einem Dritten Fern- oder Nicht-Fernzugriff auf die Software gewähren oder die Software einem Dritten zum Hosting überlassen, auch dann nicht, wenn der betreffende Dritte die Software nur zum Nutzen des Kunden verwendet. Der Kunde darf die Software nicht verändern, es sei denn, es handelt sich um eine Fehlerbehebung.
    • Der Kunde darf die Software nicht nutzen, um Daten für Dritte zu verarbeiten ("Time-Sharing"). Der Quellcode der Software und die bei der Entwicklung der Software erstellte technische Dokumentation werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht, wenn der Kunde bereit ist, für die Zurverfügungstellung eine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Der Kunde erkennt an, dass der Quellcode vertraulicher Natur ist und Betriebsgeheimnisse von NMQ enthält.
    • Der AG wird nach Beendigung des Nutzungsrechts an der Software alle in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software unverzüglich an NMQ zurückgeben. Haben die Parteien vereinbart, dass der Kunde die betreffenden Kopien nach Beendigung des Nutzungsrechts vernichten soll, so wird der Kunde NMQ unverzüglich schriftlich von der Vernichtung in Kenntnis setzen.
  • Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist dem AG bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass NMQ im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen Software zur Verfügung stellen kann, die ganz oder teilweise Lizenzen Dritter oder Open Source Software unterliegt. Der Kunde und NMQ sind verpflichtet, ihren jeweiligen Verpflichtungen aus solchen Lizenzen nachzukommen. Nichts in einem Vertrag hindert NMQ daran, sich so zu verhalten, wie es ihr notwendig erscheint, um die geltenden Lizenzen für Drittanbieter- oder Open-Source-Software einzuhalten. Für den Fall, dass neue Versionen von Drittsoftware für die fortgesetzte Nutzung der von NMQ für die Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellten Software erforderlich sind, wird der Kunde rechtzeitig Lizenzen für diese neuen Versionen von Drittsoftware beschaffen.

KAPITEL III: Zusätzliche Bedingungen für die Personalaufstockung

Dieses Kapitel III enthält die Bedingungen für Personalverstärkung (Leihpersonal) und gilt - zusätzlich zu den Kapiteln I und/oder II - für jeden Vertrag, bei dem NMQ-Mitarbeiter vorübergehend an einen Kunden ausgeliehen werden, um während eines bestimmten Zeitraums Dienstleistungen unter der Leitung, Kontrolle und Verantwortung des Kunden zu erbringen. Im Falle eines Widerspruchs zu den Bestimmungen von Kapitel I oder II haben die Bestimmungen dieses Kapitels III Vorrang.

KLAUSEL 19. ART DER DIENSTLEISTUNGEN ZUR PERSONALAUFSTOCKUNG

  • Im Falle von Staff Augmentation Services stellt NMQ einen oder mehrere NMQ-Mitarbeiter zur Verfügung, die den vom KUNDEN gestellten Anforderungen entsprechen. Nimmt der Kunde einen dieser NMQ-Mitarbeiter an, so arbeiten diese für den Kunden unter dessen Anleitung, Kontrolle und Verantwortung für die Dauer und zu den Stundensätzen, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt sind. Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der von den Leiharbeitnehmern geleisteten Arbeit - einschließlich etwaiger Ratschläge oder Empfehlungen in diesem Zusammenhang, deren Umsetzung (falls zutreffend) oder das Erreichen bestimmter Ziele - liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
  • Bei der Bereitstellung des Leihpersonals gibt NMQ keine Ratschläge, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Zusicherungen in Bezug auf das Unternehmen des Kunden oder in anderer Form ab.

KLAUSEL 20. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

  • NMQ stellt dem Kunden Leiharbeitskräfte zur Verfügung, die als Personalverstärkung arbeiten. NMQ stellt sicher, dass ein Arbeitsvertrag zwischen NMQ und den Leiharbeitnehmern für die Dauer des Vertrages aufrechterhalten wird. Darüber hinaus stellt NMQ sicher, dass die NMQ-Mitarbeiter die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen (einschließlich der erforderlichen Fachkenntnisse und Qualifikationen) erfüllen und während der Dauer der Personalverstärkungsdienste auf angemessene Anweisung des Auftraggebers arbeiten werden.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er für den Fall, dass die Personalverstärkungsdienste in den Räumlichkeiten des Kunden stattfinden sollen, dafür sorgt, dass dem Leihpersonal ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, der (ohne Einschränkung) einen Schreibtisch, Netzwerkzugang und, falls erforderlich, Zugang zu Rechenzentren, Serverräumen und/oder Schalträumen umfasst. Der Kunde sorgt außerdem dafür, dass diese Räumlichkeiten jederzeit sicher sind.
  • Der Kunde wird alles ihm Zumutbare tun und alles unterlassen, was die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten von NMQ als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer gefährden könnte. Der Entleiher darf keine Zusicherungen im Hinblick auf die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern durch NMQ oder deren Aussetzung oder Beendigung machen.
  • Der Kunde unterweist die Leiharbeitnehmer ordnungsgemäß in Bezug auf die internen Vorschriften des Kunden über das ordnungsgemäße Verhalten in den Räumlichkeiten des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Zugang und Sicherheit, Integrität, Verwendung von (Computern und anderen) Geräten, Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen, Umweltpolitik und alle anwendbaren Verhaltenskodizes.
  • NMQ darf NMQ-Mitarbeiter in keiner Weise dazu veranlassen oder unterstützen, Ansprüche gegen den Kunden aufgrund eines angeblichen Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und den Leiharbeitnehmern geltend zu machen, es sei denn, der Kunde und der Leiharbeitnehmer haben sich gegenseitig auf einen Arbeitsvertrag geeinigt.
  • Der Urlaub von Leiharbeitnehmern unterliegt der vorherigen Genehmigung durch den Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf.

KLAUSEL 21. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

  • Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, werden die Gebühren für die von den NMQ-Mitarbeitern für die Bearbeitung von Mandantenangelegenheitenaufgewendete Zeit in Einheiten von einem Arbeitstag berechnet.
  • Wenn der NMQ-Mitarbeiter außerhalb eines Geschäftstages arbeiten muss, werden zusätzliche Gebühren zum vereinbarten Stundensatz oder, falls kein solcher Stundensatz vereinbart wurde, zum dann üblichen Stundensatz von NMQberechnet .
  • Die Auslagen sind wie in der Leistungsbeschreibung angegeben zu zahlen. Sofern nicht anders angegeben, werden die Kosten für die An- und Abreise zum und vom Standort des Auftraggebers oder eines Dritten, die nicht in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, gemäß der Standardkostenpolitik von NMQ berechnet.

KLAUSEL 22. STORNIERUNG UND UMPLANUNG

  • Sofern zwischen NMQ und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beginnen die Personalverstärkungsdienste an dem in der Leistungsbeschreibung festgelegten Datum (das "Startdatum").
  • Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass NMQ die Leiharbeitskräfte Wochen oder Monate im Voraus zuteilt und einen Verlust erleiden würde, wenn die Personalverstärkungsdienste verschoben oder kurzfristig storniert würden. Daher erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er an NMQ (als wirklich im Voraus geschätzter pauschalierter Schadensersatz) einen Betrag zahlt, der die Verluste widerspiegelt, die NMQ entstehen, wenn eine solche Stornierung oder Verschiebung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen nach dem Startdatum beantragt wird (die "Stornierungsgebühr").
  • Die Stornierungsgebühr wird als Prozentsatz der Gebühren berechnet, die den Tagen entsprechen, die von NMQ für die Erbringung der Personalergänzungsleistungen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgesehen sind (die "Kosten für die geplanten Tage").
  • Die relevanten Prozentsätze und Zeiträume für die Stornierungsgebühren sind wie folgt:
    • Stornierungsanfrage 8-21 Tage vor dem Startdatum: 50% der Kosten für die geplanten Tage;
    • Umplanungsanfrage 8-14 Tage vor dem Startdatum mit festem Umbuchungsdatum: 50% der Kosten für die geplanten Tage; und
    • Stornierungs- oder Umplanungsanfrage innerhalb von 7 Tagen nach dem Startdatum: 100% der Kosten für die geplanten Tage.
  • Die Berechnung der Stornierungsgebühr liegt im Ermessen von NMQ. NMQ wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bemühen, NMQ-Mitarbeiter für andere Projekte einzusetzen, um die aus der Stornierung oder Umplanung resultierenden Verluste zu mindern. Wenn NMQ in der Lage ist, den ausgeliehenen Mitarbeiter erfolgreich umzuverteilen, wird die vom Kunden zu zahlende Stornogebühr entsprechend reduziert.
  • Wenn der Kunde die Personalverstärkungsdienste für ein anderes Datum umbucht, sind die Gebühren für die neu gebuchten Personalverstärkungsdienste zusätzlich zu den Stornierungsgebühren zu zahlen.

KLAUSEL 23. ÜBERPRÜFUNG UND ERSATZ

  • NMQ stellt dem Auftraggeber vor Beginn des Projekts oder der Aufgabe - wie in der Leistungsbeschreibung festgelegt - Informationen über die Fähigkeiten und das Fachwissen der ausgewählten Kandidaten (z.B. Lebensläufe) zur Verfügung und stellt sicher, dass die NMQ-Mitarbeiter vollständig informiert sind und ihre ausdrückliche Zustimmung zu dieser Überprüfung gegeben haben.
  • Für den Fall, dass ein NMQ-Mitarbeiter vor oder während der Entsendung für den Auftraggeber nicht akzeptabel ist, hat der Auftraggeber das Recht, diesen NMQ-Mitarbeiter gemäß dem nachstehend beschriebenen Austauschverfahren zu ersetzen oder - falls kein geeigneter Ersatz zur Verfügung gestellt wird - den Vertrag in Bezug auf den betreffenden Kandidaten zu kündigen.
  • Der Kunde hat das Recht, den Einsatz eines NMQ-Mitarbeiters innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der in Ziffer 23.1 genannten Informationen unter Angabe der Gründe für die Ablehnung abzulehnen. Unbeschadet der Ziffern 23.4 und 23.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird NMQ so schnell wie möglich einen anderen Kandidaten zur Verfügung stellen. Sollte das Leihpersonal länger als zwei (2) Wochen hintereinander abwesend sein , außer im Falle eines genehmigten Urlaubs, wird NMQ auf erstes schriftliches Ersuchen des Kunden dieses Personal ersetzen, unbeschadet der Klauseln 23.4 und 23.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Der Kunde überwacht die Leistung des entliehenen Personals. Erfüllt ein NMQ-Mitarbeiter die ihm übertragenen Aufgaben nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums und nach angemessenen Maßstäben, so ergreift der Kunde alle angemessenen Maßnahmen, um diese Nichterfüllung zu korrigieren. Ist der Kunde nicht in der Lage, eine solche Nichterfüllung zu korrigieren , so ersetzt NMQunbeschadet der Klausel 23.4 dieser Bedingungen den nicht leistungsfähigen Leiharbeitnehmer.
  • Teilt der Entleiher NMQ mit, dass ein Leiharbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben nicht in einem angemessenen Zeitrahmen und nach angemessenen Standards erfüllt, gilt das nachstehend beschriebene Verfahren. Nach einer schriftlichen Abmahnung (die auch per E-Mail erfolgen kann) an NMQ ist der Kunde berechtigt, die Entlassung eines NMQ-Mitarbeiters unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Wochen zu verlangen.
  • Im Falle eines grob unangemessenen Verhaltens eines Leiharbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, diesen mit sofortiger Wirkung zu entlassen, sofern er NMQ eine schriftliche Bestätigung - einschließlich einer detaillierten Beschreibung des Verhaltens - so bald wie möglich zukommen lässt. Unbeschadet der Ziffer 23.4 dieser Bedingungen wird NMQ bei einer solchen Abberufung mitwirken und - soweit zumutbar - die betreffende Person unverzüglich ersetzen.
  • Sollte NMQ nicht in der Lage sein, innerhalb eines einvernehmlichen Zeitrahmens einen geeigneten Ersatz zu finden, haben beide Parteien das Recht, den restlichen Vertrag in Bezug auf den betreffenden Leiharbeitnehmer (kostenlos) zu kündigen.
  • NMQ schuldet keine Gebühren im Zusammenhang mit unbesetzten Stellen bis zur Ersetzung von Leiharbeitnehmern auf begründeten Antrag, wie in den vorstehenden Absätzen erwähnt.

ARTIKEL 24. RECHTEAN GEISTIGEM EIGENTUM

  • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle von Leiharbeitnehmern im Rahmen eines Vertrages erstellten Arbeitsprodukte ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden (und seiner Konzerngesellschaften) bestimmt.
  • Unbeschadet der Ziffern 9.1 und 9.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde Eigentümer aller Urheberrechte an einem von Leiharbeitnehmern erstellten Arbeitsergebnis. Der Kunde hat das Recht, die von den Leiharbeitnehmern im Rahmen des Vertrags geschaffenen Arbeitsergebnisse zu ändern oder zu bearbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, den Namen des/der betreffenden Leiharbeitnehmer(s) auf einem Arbeitsergebnis zu löschen und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NMQ nicht auf NMQ oder den/die Leiharbeitnehmer verweisen.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich und garantiert, dass er alle erforderlichen Softwarelizenzenerworben hat , die während der Entsendung verwendet werden. Der Vertrag überträgt dem Kunden in keiner Weise das Recht, Software zu nutzen, die Eigentum von NMQ ist oder für die NMQ rechtmäßig Lizenzen erworben hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

KLAUSEL 25. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  • Ungeachtet der Tatsache, dass die Staff Augmentation Services dem Kunden in Verbindung mit einem umfassenderen Projekt oder Ziel erbracht werden können, akzeptiert und erkennt der Kunde an, dass: (i) NMQ keine Haftung in Verbindung mit dem Ergebnis eines solchen umfassenderen Projekts oder Ziels übernimmt; und (ii) dass die einzige Verpflichtung von NMQ darin besteht, den NMQ-Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, damit er gemäß den Bedingungen des Vertrags auf angemessene Weise auf Anweisung des Kunden arbeitet. NMQ übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Resultate der Personalverstärkungsdienste.
  • Unbeschadet der Klausel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NMQ gegenüber dem Kunden nicht für Verluste haftet, die auf die Leistung, die Handlungen oder das Verhalten des Leiharbeitnehmers während seiner Entsendung zurückzuführen sind, und der Kunde hält NMQ schadlos und stellt NMQ von jeglichen Verlusten frei, einschließlich - ohne Einschränkung - von Ansprüchen Dritter. Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung für die ihm im Rahmen eines Vertrages überlassenen Leiharbeitnehmer abzuschließen.
  • Unbeschadet der Klausel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NMQ dem Kunden gegenüber nicht für Verluste haftet, die auf die Leistung, die Handlungen oder das Verhalten des Leiharbeitnehmers während seiner Überlassung zurückzuführen sind und die das Doppelte der im Rahmen des betreffenden Vertrags für den Leiharbeitnehmer gezahlten Gebühren übersteigen, wobei die Gebühren für einen Vertrag über Personalverstärkungsdienste, der länger als sechs Monate dauert, höchstens sechs Monate betragen dürfen, Der Kunde stellt NMQ von allen Verlusten frei und entschädigt NMQ für alle Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ansprüche Dritter, die dieses Limit überschreiten, wenn diese Verluste rechtskräftig gerichtlich festgestellt werden, dass sie durch eine relevante Falschdarstellung von NMQ in Bezug auf die Ausbildung, Erfahrung oder formale Qualifikation des Leiharbeitnehmers verursacht wurden, es sei denn, eine solche Falschdarstellung muss als vorsätzliches Fehlverhalten (im Niederländischen: "opzet") oder ein vergleichbarer Fall von grober Fahrlässigkeit (auf Niederländisch: "bewuste roekeloosheid") von NMQ eingestuft werden muss; in diesem Fall gilt die oben genannte Haftungsobergrenze nicht.
  • NMQ hält den Kunden schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Nichtzahlung von Löhnen, Vergütungen, Steuern oder Beiträgen, die im Zusammenhang mit einem Leiharbeitnehmer (NMQ-Mitarbeiter) fällig werden, seitens NMQ.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass NMQ nicht verpflichtet, verantwortlich oder haftbar für die Beendigung der Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers ist, und zwar unabhängig von der Verpflichtung, Verantwortung oder Haftung, einen Leiharbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Wenn die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers beendet wird, informiert NMQ den Kunden so schnell wie möglich und der Kunde hat Anspruch auf Ersatz.
  • NMQ haftet nicht für die (nicht rechtzeitige) Ersetzung eines Leiharbeitnehmers.